Sportgericht hat entschieden
Mike Graupner, 27.02.2013
Das Sportgericht hat dem Einspruch des VfB Schöneck stattgegeben. Das Pokalspiel 1. FC Rodewisch gegen den VFB Schöneck 8: 7 nach n. E., ist von der Spielkommission neu anzusetzen.
Zur Urteilsbegründung:
Erfordern die Wettbewerbsbestimmungen bei einem unentschieden ausgegangenen Spiel eine Entscheidung, wird der Sieger durch Verlängerung und allenfalls durch ein Elfmeterschießen ermittelt. Das Schiedsrichterkollektiv ist für die ordnungsgemäß, der Regel entsprechenden Durchführung verantwortlich. Dort wird klar zur Ausführung Stellung bezogen. Jeder Elfmeter muss von einem anderen Spieler ausgeführt werden. Ein Spieler darf erst ein zweites Mal antreten, wenn alle teilnahmeberechtigten Spieler bereits einen Elfmeter ausgeführt haben. Im o. g. Pokalspiel beging der Schiedsrichter Ralph Zeidler mit seinen Assistenten einen klaren Regelverstoß indem er nach 5 ausgeführten Elfmetern wieder mit den gleichen schon einmal angetretenen Spielern begann. Da bei beiden Vereinen, bei Spielern und Verantwortlichen Zweifel bestanden, machte trotzdem keiner laut. Schiedsrichter die Verantwortlichen darauf aufmerksam. Das Sportgericht ist der Ansicht, dass sich beide Vereine bei einer eventuellen Niederlage, den Weg des Protestes offenhalten wollten. Der Regelverstoß beeinflusste das Elfmeterschießen maßgeblich. Endstand war 8:7. Das Spiel muss erneut zur Austragung kommen. Alle Tatsachen sind unstreitig.
Fakt ist: Der 1. FC Rodewisch hat wieder einmal enormen Aufwand betrieben, um ein Pflichtspiel austragen zu können und somit nicht nur sich, sondern auch den Kreisverband vor Terminzwängen zu verschonen.
Das Engagement der zahlreichen Helfer wird mit diesem Urteil mit Füßen getreten. Es steht außer Frage, dass den Unparteiischen ein klarer Regelvorstoß unterlaufen ist. Fakt ist aber auch, dass seitens der Schützen des 1. FC Rodewisch mehrfach der Assistent befragt wurde, ob der Ablauf rechtens ist. Eine derartige Unterstellung ist schon arg grenzwertig, man würde sich den Weg des Protestes offenhalten. Ebenso fragwürdig ist die Aussage: "...Der Regelverstoß beeinflusste das Elfmeterschießen maßgeblich. Endstand war 8:7....". Keine der beiden Mannschaften war in irgendeiner Art und Weise bevor- bzw. benachteiligt. Wieso beeinflusste der Regelverstoß dann das Elfmeterschießen? Weil es einen Sieger gab? Den gibt es und gab es bisher immer nach einem Elfmeterschießen.
